FAQ für Bewerber/innen

1. TimeCrew als mein Arbeitgeber

Wenn Sie mit uns einen Arbeitsvertrag eingehen, sind wir Ihr Arbeitgeber und Sie sind bei der TimeCrew GmbH angestellt. Wir bieten Ihnen ein sicheres Arbeitsverhältnis, interessante Jobs und Abwechslung. Als Ihr Arbeitgeber planen wir Ihre Einsätze nach Bedarf. Sie erhalten Ihren Lohn von der TimeCrew und sind zudem noch umfassend sozial abgesichert! Die gesetzlichen Regelungen der Renten- und Krankenversicherung gelten ebenso wie die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsschutzes.

Darüber hinaus sind wir Mitglied im IGZ (Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.) und an den Tarifvertrag IGZ-DGB (Deutscher Gewerkschaftsbund) gebunden.

2. Personaldienstleistung als Chance?

Die Beschäftigung bei einem Personaldienstleister kann insbesondere für diejenigen Personen eine Möglichkeit sein, die die Abwechslung bevorzugen sowie besondere Freiheiten z.B. die zeitliche Flexibilität schätzen. Darüber hinaus bietet sich Ihnen immer wieder die Chance, bei unvergesslichen Events und Ereignissen unmittelbar dabei zu sein.
Auch innerhalb von TimeCrew bieten sich Ihnen Aufstiegschancen. Engagierte, fachlich versierte Persönlichkeiten sind herzlich willkommen unser internes Team zu verstärken.
Für Berufsanfänger bietet sich die Möglichkeit wichtige Erfahrungen zu sammeln, die ihnen in ihrem weiteren Berufsleben Vorteile bringen können. Nutzen Sie Personaldienstleistung als Sprungbrett für Ihr zukünftiges Berufsleben und profitieren Sie von den abwechslungsreichen Tätigkeiten in der Gastronomie.

3. Wie bewerbe ich mich?

Nehmen Sie Kontakt mit einer unserer Niederlassungen in Ihrer Nähe auf oder bewerben Sie sich über unser Jobportal. Wir laden Sie gerne zu einem Kennenlerngespräch ein. Hier erfahren Sie, wer Ihr persönlicher Ansprechpartner ist, mit dem Sie im Falle eines Beschäftigungsverhältnisses in Kontakt bleiben.

4. Welche Beschäftigungsarten gibt es?

Bei uns haben Sie die Möglichkeit neben dem Studium, Schule oder der Ausbildung als Aushilfe nebenberuflich zu arbeiten. Gerne bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit in Voll- und Teilzeit bei uns zu arbeiten. Zusätzlich bieten wir kurz- und langfristige Jobs in Urlaubsgebieten an. 

5. Welche Abrechnungsarten gibt es?

1. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
2. geringfügige Beschäftigung (bis 520€/ Monat)
3. Kurzfristige Beschäftigung (bis zu 70 Tage/Jahr)

6. Wie viele Stunden kann ich arbeiten?

Je nach Ihrer persönlichen Situation und Ihrer Leistungsfähigkeit können Sie ein Beschäftigungsverhältnis mit einer individuellen Stundenanzahl, bis maximal 35 Std. die Woche, mit der TimeCrew eingehen.

7. Wer ist mein Ansprechpartner?

Ihre Ansprechpartner sind unsere Mitarbeiter in unseren Niederlassungen, die Sie in allen arbeitsrelevanten Angelegenheiten persönlich beraten und betreuen.

8. Wie und Wo erhalte ich meine Dienste?

Ihre jeweiligen Dienste erhalten Sie per E-Mail oder WhatsApp von Ihrem Ansprechpartner Ihrer Niederlassung. Dafür geben Sie bitte einmal wöchentlich Ihre Verfügbarkeiten bei uns ab, bis spätestens Mittwochs für die darauffolgende Woche.

10. Wie verhalte ich mich, wenn ich einen Dienst nicht antreten kann?

Sollten Sie einen Dienst nicht antreten können, rufen Sie bitte immer! persönlich und unverzüglich telefonisch bei Ihrem Ansprechpartner Ihrer Niederlassung an. Absagen niemals! per SMS, WhatsApp oder E-Mail an uns senden, weil es nicht gewährleistet ist, dass uns diese rechtzeitig erreichen. In solchen Notfällen sind wir 24/7 für Sie telefonisch erreichbar.

11. Wie ist es mit der Bezahlung?

TimeCrew zahlt selbstverständlich Ihrer Qualifikation und Einsatzfähigkeit nach angemessene Löhne, meist über dem Tariflohn (IGZ-DGB). Dies können wir gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen näher erläutern.

12. Wie und wann erhalte ich meinen Lohn?

Ihren Lohn erhalten Sie pünktlich per Überweisung auf Ihr angegebenes Bankkonto immer zum 15. Bankarbeitstag (nicht zu verwechseln mit dem 15. Kalendertag). Gerne Informieren wir Sie noch ausführlicher in unserer Niederlassung.

13. Was ist mit Urlaub?

Selbstverständlich haben Sie Urlaubsanspruch. Der Urlaubsanspruch richtet sich nach den Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes und erhöht sich mit zunehmender Betriebszugehörigkeit. Je nach Beschäftigungsverhältnis (Vollzeit oder Teilzeit) wird der Urlaub anteilig berechnet.

14. Was ist ein Arbeitszeitkonto?

Klassische Überstunden gibt es bei der TimeCrew nicht. Wir führen für jedes Crewmitglied ein Arbeitszeitkonto, auf das ein Teil der Stunden, die über den vertraglich vereinbarten Stunden gearbeitet wurden, gesammelt werden. Der Grund hierfür ist, eine monatlich gleichmäßige Auszahlung zu gewährleisten. Spätestens zum Ende eines Beschäftigungsverhältnisses werden alle Stunden ausgezahlt.

15. Wo werde ich vorrangig eingesetzt?

Wo Sie eingesetzt werden hängt zum einen von Ihren Fähigkeiten und Qualifikationen, aber auch von Ihren Interessen ab. Wir bieten Ihnen Tätigkeiten in den folgenden Bereichen an:

unter anderem

  • Gastronomie und Hotel (Service, Küche, Rezeption…)
  • Reinigung und Logistik
  • Stewarding
  • Kliniken und Care
  • Office
  • Kindergärten und Schulen

Mehr darüber können Sie auf unserer Website unter den Menüpunkten Einsatzbereiche und Qualifikation erfahren.

16. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Welche Fähigkeiten und Qualifikationen Sie benötigen, hängt natürlich auch von den Bereichen ab, in denen Sie eingesetzt werden möchten. Sie sollten grundsätzlich zuverlässig sein und Spaß an der Art der Tätigkeit haben, für die Sie sich bei uns beworben haben bzw. für die Sie bei uns eingesetzt werden.

Viele unserer Einsatzbereiche setzen keine spezielle Ausbildung voraus. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre nächste Niederlassung (auf der Website unter Standorte). Wir beraten Sie gern.

Wir bieten Ihnen ebenfalls die Möglichkeit bei uns an individuellen und kostenfreien Schulungen teilzunehmen.

17. Kann ich Rechnungen an die TimeCrew schreiben?

Nein. Das Arbeiten auf Gewerbeschein ist nicht möglich.

18. Ich werde zum Vorstellungsgespräch eingeladen…

Dieses erste Gespräch soll dazu dienen, dass wir uns besser kennenlernen.
Wir nehmen uns Zeit für Sie, deshalb planen Sie dies bitte ein.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Lebenslauf, wenn vorhanden
  • Abschlusszeugnis, wenn vorhanden
  • Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung!
  • bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis!

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an!

19. Ich werde zum Unterschreiben des Arbeitsvertrages eingeladen…

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung
  • bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis
  • Zeugnisse (Ausbildung, Arbeitgeber / Tätigkeiten, Praktika etc.)
  • Bankkarte
  • Versicherungskarte der Krankenversicherung
  • Sozialversicherungsausweis
  • Gesundheitszeugnis, falls vorhanden 
  • für Studenten / Schüler: Immatrikulationsbescheinigung / Schulbescheinigung
  • polizeiliches Führungszeugnis, falls vorhanden 
  • Arbeitskleidung, falls vorhanden 

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns einfach an!

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